Gesundheit Landessozialgericht: Thrombose nicht Corona-Impfschaden
Das bayerische Landessozialgericht hat eine Thrombose im Unterschenkel nicht als Impfschaden nach einer Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff anerkannt. Es wies eine entsprechende Klage ab, wie das Gericht am Donnerstag in München über das bereits Ende April verkündete Urteil mitteilte. 16.05.2024